Hinweisgeber-Meldesystem der HPC Produktions GmbH
Bei der HPC Produktions GmbH legen wir großen Wert auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften. Dies bildet das Fundament unseres Unternehmensleitbilds und prägt unser Verständnis von Compliance. Wir erwarten, dass sich auch unsere MitarbeiterInnen und GeschäftspartnerInnen im Sinne eines nachhaltigen und regelkonformen Miteinanders an diese Grundsätze halten.
Einrichtung eines gesicherten Meldesystems
Zur Unterstützung dieses Ansatzes haben wir ein gesetzeskonformes internes Hinweisgebersystem implementiert, welches von der Müller Partner Rechtsanwälte GmbH bereitgestellt wird. Dieses System ermöglicht es, Hinweise sicher, vertraulich und auf Wunsch anonym zu übermitteln – und das jederzeit und von jedem Standort aus.
Wer kann Hinweise geben?
Alle Personen (Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber), die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur HPC Produktions GmbH Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben, sind eingeladen, über den untenstehenden Link Hinweise zu möglichen gesetzwidrigen Sachverhalten im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetzes zu melden.
Relevante Sachverhalte
Zu den relevanten Bereichen gehören:
Öffentliches Auftragswesen
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Produktsicherheit und -konformität
Verkehrssicherheit
Umweltschutz
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
Tiergesundheit und Tierschutz
Öffentliche Gesundheit
Verbraucherschutz
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach §§ 302 bis 309 StGB
Meldung von Hinweisen
Um einen Hinweis abzugeben, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Button und richten Ihre Meldung an die angegebene E-Mail-Adresse. Wir garantieren, dass jeder Hinweis mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt wird.